SCHULORDNUNG

Unsere Schulordnung

An unserer Grundschule am Nocken sollen sich alle wohlfühlen. Viele verbringen einen großen Teil des Tages hier. Ein gemeinsames, ruhiges Lernen und ein respektvoller Umgang im Schulalltag miteinander sind dafür Voraussetzung.
Zusammen haben wir daher mit Schüler/innen, Lehrerinnen, Ganztagsmitarbeiter/innen und Eltern folgende Schulregeln formuliert, die wir in einem Haus darstellen.

Wir trainieren die Regeln:
– Durch die Streitschlichterausbildung ab der 1. Klasse,
– in Klasse 2000,
– durch das Motto des Monats
– durch das Sozialziele-Center in den Klassen,
– durch Lehrer-Schülergespräche,
– im Klassenrat und im Schülerparlament,
– durch Gewaltpräventionsprojekte (z.B. „Ich-du-wir-ohne-Gewalt“, „Lubo aus dem All“).

Wenn gegen Regeln verstoßen wird…
…haben wir Konsequenzen und Maßnahmen vereinbart:
– Wiedergutmachung (z.B. Ordnungsdienste, Reparieren oder Ersetzen zerstörter Dinge, usw…). Eltern haften für Schäden am Schuleigentum.
– Innenpause (Ausschluss von der gemeinsamen Hofpause bei verbaler und körperlicher Gewalt),
– Lehrer-Schüler-Gespräche,
– Streitschlichtergespräche,
– Elterngespräche.

Wenn du helfen willst, hole Hilfe.
– Die Konsequenzen und Maßnahmen werden je nach Fall und Schüler individuell entschieden. Ziel ist eine Verhaltensänderung.
– Alle Lehrer/innen und Ganztagsmitarbeiter/innen achten gleichermaßen auf die Einhaltung der Regeln. Wird gegen eine Regel verstoßen, reagieren sie sofort mit einer geeigneten Maßnahme. Keiner schaut weg!
– Über Ordnungsmaßnahmen (wie z.B. Unterrichtsausschluss) gemäß § 53 Abs. (3) Nr. 1-3 (SchG NRW vom 5. Februar 2005) entscheidet allein die Schulleiterin. Diese werden nur im Ausnahmefall bei erheblicher Gefährdung des Schulfriedens verhängt, wenn die erzieherischen Maßnahmen keine Wirkung zeigen.

Regeln für Erwachsene

Erwachsene sind im respektvollen, freundlichen Umgang miteinander und mit jedem Kind ein Vorbild.
Streit zwischen Kindern wird in der Schule mit Hilfe von Lehrer/innen und Betreuungspersonal geklärt.
Eltern sind gegenüber fremden Kindern generell nicht weisungsbefugt, mit Ausnahme bei der Begleitung auf Klassenausflügen und ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrerin. Fällt ihnen ein Regelverstoß auf, wenden sie sich an Lehrer/innen und Ganztagsmitarbeiter/inne

Hausordnung

Auf dem Schulgelände darf nicht geraucht werden, das gilt auch für Feste.
Alle Beschäftigten unserer Schule – Lehrer/innen, OGS-Mitarbeiter/innen, Sekretärin und Hausmeister haben das Recht, den Schülern Anweisungen zu erteilen, denen Folge zu leisten ist.
Die Anwesenheit schulfremder Personen, die erkennbar nichts mit der Schule zu tun haben, soll der Schulleitung/ der Sekretärin/ dem Hausmeister mitgeteilt werden.
Mobiltelefone dürfen in unserer Schule nicht benutzt werden. Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen dürfen Mobiltelefone für Notfälle mit sich führen.
Für die Verluste von Geld und Privateigentum der Schüler kommt die Schule nicht auf.

Beschluss der Schulkonferenz vom 8.6.2017

Unsere neue Schulordnung finden Sie hier zum Download:  Schulordnung neu Nocken 2017